Menu

Mitarbeiterin / Mitarbeiter für Empfang & Telefonzentrale

Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Boston

sucht ab 1. Juli 2022

eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter für Empfang und Telefonzentrale

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem anspruchsvollen Arbeitsumfeld.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vermittlung von Telefongesprächen
  • Erteilen einfacher allgemeiner Auskünfte
  • Empfang und Beratung der Besucher
  • Postannahme und Absendung
  • Unterstützung der Sicherheitskraft

Bewerberinnen und Bewerber sollten über folgende Qualifikationen und Erfahrungen verfügen:

  • fließende Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift
  • Erfahrung und Kenntnisse der gängigen PC-Programme (MS-Office)
  • Organisationstalent, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Sorgfalt und Flexibilität, sicheres und freundliches Auftreten
  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA

Das Generalkonsulat bietet ein hervorragendes Arbeitsumfeld sowie eine angemessene und ortsübliche Vergütung. Vertragsbedingungen und Vergütung richten sich nach dem Musterarbeitsvertrag für die nichtentsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den deutschen Auslandsvertretungen in den USA und dem entsprechenden Vergütungsschema. Der Arbeitsvertrag ist zunächst auf ein Jahr befristet und kann verlängert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.

Ihre Bewerbung sollte neben den üblichen Unterlagen ein Motivationsschreiben enthalten (max. eine Seite), aus welchem Ihre Eignung für das oben beschriebene Anforderungsprofil hervorgeht.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 03. Juni 2022 (Eingangsdatum) per Post oder Email an folgende Anschrift:

German Consulate General Boston
Attn.: Mr. Rolf Michael Jürgens, Deputy Consul General and Head of Administration
Three Copley Place, Suite 500
Boston, MA 02116
E-Mail: VW-S1@bost.diplo.de

Vorstellungsgespräche und Auswahlverfahren werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist stattfinden. Eine Erstattung von Reisekosten im Zusammenhang mit der Vorstellung ist nicht möglich.

Da ein „sponsorship“ durch das Generalkonsulat nicht möglich ist, können nur Bewerbungen von Bewerber/-innen mit gültiger Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für die USA, z.B. Green Card oder US-amerikanische Staatsangehörigkeit, berücksichtigt werden.